Verhalten bei Geschwindigkeitsübertretungen

  • Ersteller Ersteller Herbie
  • Erstellt am Erstellt am
H

Herbie

Gast
Hallo Gemeinde,
bedauerlich, was es von 'Bugs Bunny' zu lesen gibt. Das Risiko haben wir wohl alle mehr oder weniger, weil 15km/h beim Beschleunigen bei uns ja nur ein 'Pups' sind wie Juergen bemerkt.
In diesem Sinne könnte vorausschauendes Denken ja im einen oder anderen Fall nützlich sein:
Irgendwo habe ich neulich aufgeschnappt, dass man sich im Falle des Angehalten-worden-seins den Qualifizierungsnachweis des messenden Polizisten und das ordnungsgemäße Einrichtungsprotokoll nach Vorgabe der PTB zeigen lassen sollte. Damit könnte schon manch ein Verfahren gegenstandslos werden.
Hat jemand dazu Kenntnisse/Erfahrungen/Empfehlungen ?
Gruß in die Runde,
Herbert
 
Ich frage mich gerade um was es hier geht:

Also: Fahrer wird von einem uniformierten Polizisten angehalten … in diesem speziellen Fall geht es darum das dem Fahrer (egal ob jetzt mit Auto oder Moped unterwegs) unterstellt wird soeben deutlich zu schnell unterwegs gewesen zu sein.

Die Meinung, Fahrer sollte sich dann nach folgendem - beim Polizisten - Erkunden erschließt sich mir nicht:

„Qualifizierungsnachweis des messenden Polizisten und das ordnungsgemäße Einrichtungsprotokoll nach Vorgabe der PTB zeigen lassen“

Also, sollte ich einmal mit dem Moped in so eine Situation wie jetzt gerade in einem anderer Thread „Bugs B.“ geraten würde ich erst einmal meine Argumentation/Fragestellung wie folgt und auf diese mir selbst gestellten Fragen hin, überdenken:

Hält der Polizist mich zurecht an ??

War ich also möglicherweise zu Flott unterwegs ?!?

War ich alleine zu Flott unterwegs ??

Wurde ich gerade überholt ??

Habe ich gar gerade überholt ??

Schlicht und einfach: Hat das angehalten werden einen plausiblen Grund ??

Und dann, je nach verlauf des Gesprächs, entscheiden … gebe ich zu oder eben nicht, in der Hoffnung das ein Richter ein wohlwollendes Urteil fällt …

Ich hatte meinen Schein bereits ein Monat lang weg, zurecht da zu schnell, fertig ! … und nein, es war nicht wegen Lunatica sondern … Dose.

Grüße,

Luis
 
Ich frage mich gerade um was es hier geht:

Hallo Luis,
naja, sich selbst fragen ist halt nicht so zielführend wie das Wissen Anderer einzubeziehen... :01 - grinsen:
Ich war heute mittag ein Narr für eine Minute des Schreibens :narr: (siehe Deine Signatur)
Deine selbstkritischen Fragen für den Fall des Falles sind auf jeden Fall nützlich für eine angemessene Reaktion.
Zugeben würde ich auf keinen Fall an Ort und Stelle, damit wären Chancen verbaut.
Würde mich freuen, wenn es noch weitere Anmerkungen zum Thema gibt.
Gruß, Herbert
 
Kommunikation ist alles!

Polizisten sind (auch nur) Menschen und mit Menschen sollte man vernünftig reden.

Es kommt dann auch immer auf den "Opener" an, also wie beginnt das Gespräch und wenn man da schon mit "Nickeligkeiten" wie: "Zeigen Sie mir erst mal ob sie auch qualifiziert sind, das Lasergerät zu bedienen" oder von der anderen Seite: "Hallo Aushilfsrossi..." anfängt, kann das ja überhaupt nicht gut ausgehen.

Solange keine Straftat begangen wurde, sind die Polizisten relativ frei in ihren Maßnahmen.
 
Kommunikation ist alles!

Polizisten sind (auch nur) Menschen und mit Menschen sollte man vernünftig reden.

Aus Jux und Tollerei wird man meistens nicht angehalten und wenn, dann ist es auch kein Weltuntergang.
Wenn ich angehalten werde muß er mir zu erst den Grund sagen warum ich angehalten worden bin,
dass höre ich mir in Ruhe an, danach kann ich ja immer noch entsprechend reagieren.
Sollte mir vorgeworfen werden nehme ich es zur Kentniss und lass später den Fachmann, sprich Anwalt,
sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Bin ich schuldig, dann stehe ich auch dafür gerade.
 
Kommunikation ist alles!

...
Oh ja, ich konnte mal einem österreichischen Polizisten eine Verwarnung ausreden.
Das ist insofern bemerkenswert, als diese Herrschaften ganz offiziell Geschwindigkeiten schätzen dürfen. Ohne Chance diese Schätzung dann anfechten zu können.

Also immer schön ruhig und vor allem höflich bleiben.
 
Aus Jux und Tollerei wird man meistens nicht angehalten und wenn, dann ist es auch kein Weltuntergang.
Wenn ich angehalten werde muß er mir zu erst den Grund sagen warum ich angehalten worden bin,
dass höre ich mir in Ruhe an, danach kann ich ja immer noch entsprechend reagieren.
Sollte mir vorgeworfen werden nehme ich es zur Kentniss und lass später den Fachmann, sprich Anwalt,
sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Bin ich schuldig, dann stehe ich auch dafür gerade.

Sorry Greyhound,
aber das mit dem Anhaltegrund ist lange her, heute darf Dich die Polizei anhalten ohne das Du was falsch gemacht hast. Deshalb heißt es jetzt Verkehrs- oder Personenkontrolle. War früher anders, schade drum.
T.
 
Ich halte an, weil ich einfach denke, der Polizist macht in erster Instanz erst mal seinen Job und er darf mich vielleicht nicht 'ohne Grund' anhalten, aber eine allgemeine Verkehrskontrolle ist ja auch ein Grund (Hinweis Tjunrayder).

Ich werde dann keine überflüssigen Angaben machen, da ich dadurch die Möglichkeiten im Nachhinein reduziere. Erstmal sollen die einen Brief schreiben und dann kann ich Stellung nehmen. Auch dann kann ich noch die Formalien (welcher Polizist hat gelasert und ist er qualifiziert? , war das Gerät i.O.? etc.) prüfen lassen bzw. ein Protokoll anfordern.

In Österreich hatte ich die Hoffnung, dass die 'Schätzerei' mittlerweile vorbei sei (Hinweis HM1), aber ich glaube HM1 weiß das besser als ich, daher werde ich das beherzigen...

Die Gedanken von Lunatic sind sicherlich auch nachvollziehbar.... Wenn ich hier im Forum schreibe, dass ich mit 140 über die Zoobrücke fahre, ist es nicht verwunderlich, wenn ich (sofern es stimmt) auch mal erwischt werde. Wer immer schnell fährt, wird halt auch wahrscheinlicher erwischt. Umso mehr Spass, umso höher das Risiko. Und wenn man einen Sport daraus macht, muss man es auch sportlich nehmen, wenn man einen Boxenstopp machen muss.

Oerst
 
Das triffts für mich am ehesten...

Ich halte an, weil ich einfach denke, der Polizist macht in erster Instanz erst mal seinen Job und er darf mich vielleicht nicht 'ohne Grund' anhalten, aber eine allgemeine Verkehrskontrolle ist ja auch ein Grund (Hinweis Tjunrayder).

Ich werde dann keine überflüssigen Angaben machen, da ich dadurch die Möglichkeiten im Nachhinein reduziere. Erstmal sollen die einen Brief schreiben und dann kann ich Stellung nehmen. Auch dann kann ich noch die Formalien (welcher Polizist hat gelasert und ist er qualifiziert? , war das Gerät i.O.? etc.) prüfen lassen bzw. ein Protokoll anfordern.

In Österreich hatte ich die Hoffnung, dass die 'Schätzerei' mittlerweile vorbei sei (Hinweis HM1), aber ich glaube HM1 weiß das besser als ich, daher werde ich das beherzigen...

Die Gedanken von Lunatic sind sicherlich auch nachvollziehbar.... Wenn ich hier im Forum schreibe, dass ich mit 140 über die Zoobrücke fahre, ist es nicht verwunderlich, wenn ich (sofern es stimmt) auch mal erwischt werde. Wer immer schnell fährt, wird halt auch wahrscheinlicher erwischt. Umso mehr Spass, umso höher das Risiko. Und wenn man einen Sport daraus macht, muss man es auch sportlich nehmen, wenn man einen Boxenstopp machen muss.

Oerst

Hallo lieber Oerst,
das trifft meine Auffassung sehr. Auch mit Juergen bin ich eins, dass Kommunikation höchste Wertigkeit hat. Ein Gesprächsverlauf im Fall des Falles ist da etwas sehr Flexibles, denke ich. Die Spielkarte meiner Ausgangsfrage würde ich auch nicht leichtfertig ziehen, da gilt dann "Wie's in den Wald hineinschallt..."
Was die Eingeständnisbereitschaft angeht: Wenn wir alle Engel wären würden wir da nicht eher choppern und cruisen? Ich bin mir des Risikos irgendwie schon bewusst (Jetzt muss ich vorsichtig sein, sonst bin ich schnell im Bereich von Wissen und Wollen = Vorsatz). Und ein Führerscheinentzug würde sehr weh tun, den würde ich dann doch vermeiden wollen. Es ist also ein Akt selektiven Gehorsams gegenüber den Regeln.... :narr: Und wenn's dann einen Mittschiffstreffer hat, müsste ich -wenn nix mehr hilft- eben auch 'ne Weile zu Fuß gehen. So ist das Leben, so konsequent kann ich auch denken.
Nehmt also die Ausgangsfrage ganz sachlich und als letztes Mittel der Politik. Die Frage ist also: Kann man damit noch etwas erhoffen, wenn sonst nix mehr hilft?
Gruß in die Runde,
Herbert
 
Hallo lieber Oerst,
das trifft meine Auffassung sehr. Auch mit Juergen bin ich eins, dass Kommunikation höchste Wertigkeit hat. Ein Gesprächsverlauf im Fall des Falles ist da etwas sehr Flexibles, denke ich. Die Spielkarte meiner Ausgangsfrage würde ich auch nicht leichtfertig ziehen, da gilt dann "Wie's in den Wald hineinschallt..."
Was die Eingeständnisbereitschaft angeht: Wenn wir alle Engel wären würden wir da nicht eher choppern und cruisen? Ich bin mir des Risikos irgendwie schon bewusst (Jetzt muss ich vorsichtig sein, sonst bin ich schnell im Bereich von Wissen und Wollen = Vorsatz). Und ein Führerscheinentzug würde sehr weh tun, den würde ich dann doch vermeiden wollen. Es ist also ein Akt selektiven Gehorsams gegenüber den Regeln.... :narr: Und wenn's dann einen Mittschiffstreffer hat, müsste ich -wenn nix mehr hilft- eben auch 'ne Weile zu Fuß gehen. So ist das Leben, so konsequent kann ich auch denken.
Nehmt also die Ausgangsfrage ganz sachlich und als letztes Mittel der Politik. Die Frage ist also: Kann man damit noch etwas erhoffen, wenn sonst nix mehr hilft?
Gruß in die Runde,
Herbert


Hallo Herbert,

vieles wird in einer emotionalen Situation gesagt, welches ein Profi (hier der ausgebildete Polizist) dann direkt notiert und damit etwas in der Hand hat. Ich warte gerade auf eine Laser-Rechnung, und wenn ich es nicht einfach hingenommen hätte, sondern mich aufgeregt hätte, dann wäre die Nachfrage nach 'Zulassung des Lasers' sicherlich nicht weit weg gewesen.

Aber nutzt es? m.E. nicht. Wie gesagt, die müssen im 'Ticket' die Zeugen benennen, das Gerät benennen und auf Nachfrage das Messprotokoll und die Lizenz zum Lasern vorlegen. Die NAchfrage ist legitim, und kann man dann ja machen. Aber bei wissentlicher Überschreitung (nicht beabsichtigt) auf scheinheilig tun, und dann auch noch auf neunmalklug (hat keiner gemacht, aber so war ja ein bisschen die Ausgangsthese), ich glaube, das würde ich auf anderer Seite auch nicht toll finden. Zumal die Kollegen nicht unbedingt den tollsten und überbezahltesten Job haben (ja, die haben ihn selber ausgesucht, ich weiß).

Bei den Damen und Herren der Stadt oder irgendwelchen GEZlern würde ich anders reagieren, die werden prämiert. Das ist bei 'echten' Polizisten nicht der Fall.

Immer geschmeidig ;-)

Oerst
 
Sorry Greyhound,
aber das mit dem Anhaltegrund ist lange her, heute darf Dich die Polizei anhalten ohne das Du was falsch gemacht hast. Deshalb heißt es jetzt Verkehrs- oder Personenkontrolle. War früher anders, schade drum.
T.

Es gibt nach wie vor zwei grundsätzliche Möglichkeiten der Verkehrskontrollen:

- anlassbezogenen Kontrollen
- anlassunabhängige Kontrollen

Dazu gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Auch hat die Polizei je nach Anlass der Kontrolle unterschiedliche Eingriffsbefugnisse. So darf z.B. bei einer anlassbezogenen Kontrolle wie beim Verdacht der Fahrens unter Betäubungsmitteln, das Fahrzeug auch durchsucht werden. Bei einer anlassunabhänigen Kontrolle (allgemeine Verkehrskontrolle) ist eine Durchsuchung nicht zulässig.
 
Es gibt nach wie vor zwei grundsätzliche Möglichkeiten der Verkehrskontrollen:

- anlassbezogenen Kontrollen
- anlassunabhängige Kontrollen

Dazu gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Auch hat die Polizei je nach Anlass der Kontrolle unterschiedliche Eingriffsbefugnisse. So darf z.B. bei einer anlassbezogenen Kontrolle wie beim Verdacht der Fahrens unter Betäubungsmitteln, das Fahrzeug auch durchsucht werden. Bei einer anlassunabhänigen Kontrolle (allgemeine Verkehrskontrolle) ist eine Durchsuchung nicht zulässig.


Hallo Leute!

richtig heist es lageabhänige oder lageunabhänige Kontrollen.

auch bei einer lageunabhänigen Kontrolle kann dein Fahrzeug durchsucht werden. Wenn nämlich der Polizist etwas durch Zufall sieht. Also das Kilo Koks auf der Rücksitzbank:08 - boahey:.

Ich würde bei einer Kontrolle gar nichts zugeben, weder im Bezug auf Geschwindigkeit noch sonst etwas.
Und ein Polizist der an der Laserpistole steht, hat auch den Lehrgang dazu. Und das mit dem Prüfprotokoll und der Eichung des Gerätes war evtl. mal zum Anfang so, heute gibt es das nicht mehr, ist meine Erfahrung.
Wo ich streiten würde, aber auch nicht vor Ort, wenn ich vor einem PKW fahre und ich dann gelasert werde. Das soll dann ein Gericht klären und kein anderer. Wer gelasert wurde ich oder das Auto. Wichtig ist dann aber das Kennzeichen des PKW`s zu haben.

So musste mal meinen Senf auch dazu geben.

Grüße Winnitatsch
 
Kommunikation ist nicht immer alles

Ich rate, im Umgang mit Polizisten vorsichtig zu sein, insbesondere, wenn man alleine ist und keine eigenen Zeugen hat.
Ich bin vor kurzem mit dem Auto in einer zweispurigen, 70er Zone gelasert und von einer Polizistin angehalten worden. Die mir vorgeworfene Geschwindigkeitsübertretung war gering, ich fuhr auf der rechten Spur und wurde gerade von einem Kleinwagen links überholt. Der wurde nicht angehalten.
Obwohl ich im Gespräch mit der Polizistin höflich die Geschwindigkeitsüberschreitung bestritten habe, erhielt ich einen Bußgeldbescheid mit den Messdaten und dem Hinweis "Eigene Angaben des Fahrzeugführers".
Ich habe dann wiederwillig die paar Euro bezahlt, da ich keine Chance gesehen habe, erfolgreich dagegen anzugehen.
Der Gedanke, zukünftig in solchen Fällen einfach weiterzufahren (natürlich ohne Gefährdung des Polizisten), erscheint mir daher nicht mehr so abwegig.
 
Hallo Werner,

Dein Erlebnis mit der Polizei kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Du hast einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung bestritten, andererseits wurden Deine "Eigene Angaben des Fahrzeugführers" als Beweismittel aufgeführt?
Das wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn Du Dich vor Ort ausschliesslich widersprechend zur Sache eingelassen haben solltest. Wurden denn diese sog. eigenen Angaben irgendwie erläutert und hast Du vor Ort irgend etwas unterschrieben??
Die sog. "eigenen Angaben des Fahrzeugführeres" sind ohnehin umstritten, da im Laufe eines Verfahrens der Betroffene ja jederzeit diese Aussagen widerrufen kann. Ich bin etwas :wirr2:

Gruss,
Andreas
 
[....]

Nee, das ist sogar mir zum vollspammen zu blöd....

:narr:
mir nicht
:narr:

was sind denn 140 auf der Zoobrücke ?
:24 - schlafen:

.....zwischen Bonn und Köln auf der 555 sind jetzt 238 der Rekord
:mx1:
da ist wohl 1oo erlaubt

Polizei hatte bei der Verfolgung nicht ausreichend Drehmoment
:03 - bloed:


Aber dann ............Helm ab.........kein junger Heißbrenner.........ein alter Mann
:09 - Ja:
68 Jahre
:09 - Ja:

hat sich geärgert, daß die Schupos dran bleiben konnten

( @ Ha-Jü :mx21: soo macht man das :mx21: )


Und jetzt die Frage an die schwarzen Funken :
Wer hat uns bis jetzt sein wahres Alter verschwiegen ?

:frech4:
 
Mein Schreiben ist ja nun auch da, daher kann ich jetzt quasi fachlich mitreden :mx21:

Obwohl ich im Gespräch mit der Polizistin höflich die Geschwindigkeitsüberschreitung bestritten habe, erhielt ich einen Bußgeldbescheid mit den Messdaten und dem Hinweis "Eigene Angaben des Fahrzeugführers".
Die eigenen Angaben des Fahrzeugführers sind als Beweismittel aufgelistet. Sonst nix. Wenn man dann die Beweismittel vorlegen lässt, steht da dann, was man als Fahrzeugführer angegeben hat (bei mir: -keine Angaben-)...

Einzelne Auszüge führen leider oft zu (gewollten?) Missverständnissen...

Oerst
 
Zurück
Oben Unten