ERSTE HIFE haben wir hier schon behandelt , können wir nun zu weiteren Überlegungen & Entscheidungen kommen.
Veranstaltung in Cölle - Info´s über Dienstleistungen zwischen Rente und Grabstein,
kann man machen ..........muß man aber nicht,
neue & überraschende Fakten sind aber nicht ausgeschlossen ( kann ich jetzt für mich so feststellen )
Die alte berühmt berüchtigte Aussage über Moppedfahrer, zum Saisonbeginn, ".....da fahren wieder die Wilden und werden dann zum Organspender....."
ist sooo nicht zutreffend.
( Auszug aus einem schlauen Fachbericht ) Zustimmung und Todesfeststellung sind Voraussetzungen für eine Organspende
Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat.
Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. ( jetzt auch in digital )
Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.
Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt. Der Hirntod ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die zum Beispiel durch eine Hirnblutung oder einen Hirntumor auftreten kann.
In einem kleinen Zeitfenster ist es möglich, das Herz-Kreislauf-System der oder des Verstorbenen mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten, damit die Organe weiterhin durchblutet werden und transplantiert werden können.
Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.
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kann man machen ..........muß man aber nicht,
neue & überraschende Fakten sind aber nicht ausgeschlossen ( kann ich jetzt für mich so feststellen )
Die alte berühmt berüchtigte Aussage über Moppedfahrer, zum Saisonbeginn, ".....da fahren wieder die Wilden und werden dann zum Organspender....."
ist sooo nicht zutreffend.
( Auszug aus einem schlauen Fachbericht ) Zustimmung und Todesfeststellung sind Voraussetzungen für eine Organspende
Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat.
Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. ( jetzt auch in digital )
Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.
Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt. Der Hirntod ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die zum Beispiel durch eine Hirnblutung oder einen Hirntumor auftreten kann.
In einem kleinen Zeitfenster ist es möglich, das Herz-Kreislauf-System der oder des Verstorbenen mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten, damit die Organe weiterhin durchblutet werden und transplantiert werden können.
Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.