Wegfall der Garantie durch falsche Werkstatt ?

@ roadcaptain

Original von Kieki
Aus den Garantiebestimmungen Seite 10:

Honda ist berechtigt, die Erf?llung von Garantieanspr?chen zu verweigern, wenn und soweit

b) an dem Kraftrad irgendwelche den technischen Anforderungen, Vorgaben und Vorschriften des Herstellers nicht entsprechende Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden.

e) bei an dem Kraftrad vorgenommene Wartungs- oder Reparaturarbeiten von Honda nicht gebilligte Ersatzteile ... verwendet worden sind, ...

Na da wollen wir mal hoffen, dass die die Vorgaben und Vorschriften von Honda kennen und die orginalen Ersatzteile verwenden. Mut zur L?cke ;)
 
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