10. ES WIRD EINE PFLICHT ZUR FÜHRUNG EINES FAHRTEN-BUCHS GEFORDERT.
Diese Formulierung ist von dem Verfasser des Pamphletes denkbar ungünstig gewählt finde ich. Laut nachfolgendem Text unter diesem Punkt wird ja keine generelle Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches gefordert, sondern im Endeffekt nur die Anwendung von sowieso schon bestehendem Recht, nämlich bei mehrfachen Verstössen wo der Halter keinen "Schuldigen" angegeben hat und dieser auch nicht anderweitig ermittelt werden konnte.
Was ich richtig gut finde ist, das folgendes wenigstens mal erwähnt wird: "Mehrheitlich sind Motorradfahrer mit angemessener Fahrweise unterwegs, was sich neben dem Sicherheitsaspekt, auch auf die Lärmentwicklung positiv auswirkt."
Was ich richtig

finde ist, dass mal wieder nur Motorradfahrer aufgelistet werden. Möglich das Motorradlärm besonders auffällig wahrgenommen wird, aber es gibt halt auch andere KFZ die unnötig bis verboten laut unterwegs sind. Ich persönlich kann rein akustisch meistens nicht unterscheiden ob der Lärm gerade von einem Motorrad oder einem Auto kommt. Und teilweise können auch Quads etwas indifferent lärmen, wenn man sie halt nicht sieht. Also wenn schon Lärmschutz, dann doch bitte für alle.
Ansonsten kann ich diese Initiative prinzipiell durchaus nachvollziehen. Vor allem was gegen die Hersteller gerichtet ist: garnicht erst anbieten ist der effektivste Weg.
In der Ausrichtung krankt diese Bewegung aber an dem leider meist vorkommenden Fehler: einfache Parolen, einfache Forderungen, ein einfaches Feindbild... alles schön plakativ, aber an der Realität und an sinvoller Umsetzung weit vorbei. Hauptsache schlechte Stimmung auffangen, schlechte Stimmung machen, nen Schuldigen präsentieren der sich (vermutlich) am wenigsten wehren kann und der (vermutlich) am wenigsten Sympathie und Rückhalt von der Bevölkerung erfährt, und dann in altbewährter Weise Strick um den Hals und aufhängen (plakativ ausgedrückt).
Schade eigentlich.
Allerdings kommen bei mir durch dieses Thema zwei Fragen auf:
1. Meine SC64 (Abgasanlage komplett serienmäßig) ist mit 88 dB(A) zugelassen. Ist das eigentlich wirklich so "leise" wie wir uns immer gegenseitig versichern? Zumindest wäre das deutlich über der geforderten Grenze von 80 dB(A).
2. Beim Thema Lärm werden immer auch "Klappenauspüffe" erwähnt. Nunja, die SC64 hat ne vom Steuergerät gesteuerte Klappe, bei der SC58 bin ich mir nicht sicher. Fallen unsere Mühlen also eigentlich auch unter diejenigen Fahrzeuge, die softwaregesteuert unnötig laut daher kommen, selbst wenn wir sie als vergleichsweise leise (vermutlich weil eher unspektakulär) klingend empfinden? Bevor jemand Vergleiche zieht: das andere, vor allem manipulierte, erheblich lauter sind ist mir klar, und das Motoren die mit höheren Drehzahlen gefahren werden im Klang deutlich anders und wohl lauter empfunden werden ebenso. Auch über eine "rücksichtsvolle Fahrweise" brauchen wir nicht reden. Ich meine ganz schlicht einfach nur die Klappe, deren Steuerung, und den Sinn bzw. die technische Notwendigkeit die dahinter steckt.
LG Achim