KFZ-Versicherungsfrage

Der_Ray

Member
Hallo Leute,

ich habe heute mal eine etwas ungewöhnliche Frage.

Bei einer KFZ-Versicherung wird ja der Jahresbeitrag, unter anderem, auf der Grundlage der maximalen Jahreskilometerfahrleistung berechnet (z.B. 6.000, 9.000, 12.000, 15.000, ..., 30.000 Km / Jahr) und wenn man mehr, als am Anfang des Versicherungsjahres angegeben fährt, dann muss man eventuell etwas Nachzahlen.

So weit, so klar.
Was ist aber wenn es andersherum läuft und die Versicherung "unfair" ist?

"Unfair" bedeutet in diesem Fall: "Du fährst mehr als von dir angegeben und musst Nachzahlen, aber wenn du weniger (in diesem Fall voraussichtlich 45% WENIGER) Fährst, dann behalten wir dein Geld bzw. den Anteil davon trotzdem :42 - Popo:"

Jetzt mal eine theoretische rechtliche Frage:


Angenommen das Fahrzeug hatte zu Anfang des Versicherungsjahres "1" 100.000 Km (was auch die Versicherung weiß) auf dem Wegstreckenzähler und wurde auf maximal 18.000 Km Versichert, es wurden aber nur 11.000 Km davon gefahren.
Was ist wenn man nun im Versicherungsjahr "2" auf nur auf maximal 9.000 Km Versichert und die Versicherung fragt nach dem Kilometerstand (welchen man mit 118.000 Km angibt, der aber "in echt" 111.000 Km ist), dann kann man doch theoretisch bis Km 127.000 in diesem Versicherungsjahr fahren, ohne das wirklich jemand benachteiligt wurde.

Ich frage deshalb nach, weil es ja auch theoretisch, bei unrichtigen Angaben, Vertragsstrafen geben kann (die sich aber vor allem darauf beziehen, wenn man WENIGER Km angibt als man wirklich fährt).
 
Gegenfrage: Wieviel macht für Dich der Unterschied in Euros?
Ich mein, nur weil ich nur 11/18 der von mir angepeilten Kilometer fahre, würde die Versicherung ja sicherlich nicht 7/18 günstiger werden.
Andersrum, wenn ich 11.000 km angebe, aber 18.000 fahre, muss ich meines Wissens nach 1. nicht nachzahlen, sondern einfach nur fürs nächste Jahr eine Jahreskilometerleistungserhöhung anmelden, und 2. müsste ich doch sicherlich nicht 7/11 der Prämie nachzahlen wenn ich denn nachzahlen müsste.
So eine Prämie wird ja nicht nur nach Km berechnet.
Ich kann mich aber auch völlig irren. In dem Fall ziehe ich meine Mutmaßungen zurück und behaupte dann das Gegenteil. :zwinkern:

Ernsthaft, hat Dir Deine Versicherung gesagt Du müstest nachzahlen wenn Du mehr Km auf die Uhr bringst?
Mein Versicherungsleibchenträger winkt immer nur ab und meint, Schwankungen seien normal, und wenn es über mehrere Jahre im Schnitt passt sei das schon okay.
Wenn ich natürlich wegen Jobwechsel o.ä. im Vorraus weiß das sich die Km verdoppeln, sei das wieder was anderes.

Ich hoffe zur allgemeinen Verwirrung beigetragen zu haben.
 
Bitte berücksichtigen, dass einige Versicherungen zum km-Nachweis echte Rechnungen von Werkstatt o.ä. möchte....

Vg juschka
 
Hi,

komischer Versicherung.
a) haben meine Versicherungen, außer zum Vertragsbeginn, noch nie nachgefragt wie der Aktuelle Km-Stand sei.
b) haben meine Versicherungen immer den differenzbetrag fürs restliche jahr erstett, wenn ich zwischendrinnen die Fahrleistung reduziert habe.

Viele Grüße, Alex
 
Zu a) Kommt ja auf den Vertrag an. Bei meiner Dose habe ich eine voraussichtliche km-Leistung p.A. angeben müssen, weil sich dadurch die Beiträge staffeln. Ergo wird turnusmäßig nach dem aktuellen km-Stand gefragt.

Zu b) Wie habe die denn Kenntnis erlangt von Deinen reduzierten Fahrleistungen, wenn Du nie einen km-Zwischenstand angeben musstest? (siehe a))
 
Gegenfrage: Wieviel macht für Dich der Unterschied in Euros?

Ich Zahle, für mein Auto, 619,64€ im Jahr für 18.000 Km bei Haftpflicht & Vollkasko (SF11).
Die Versicherung wird bei bis zu 15.000 Km, 12.000 Km und 9.000 Km im Jahr jeweils günstiger!
Ich gehe schon davon aus, dass meine "zu viel Versicherten" Km ca. 100€ wert sind!

Ernsthaft, hat Dir Deine Versicherung gesagt Du müstest nachzahlen wenn Du mehr Km auf die Uhr bringst?
Das ist mir schon bei mehreren KFZ-Versicherungen passiert, da die alle Ihre Prämien nach Jahresfahrleistungen berechnen... ist ja auch logisch das ein Vielfahrer (z.B. 30.000 Km im Jahr) eine höhere Wahrscheinlichkeit für einen Unfall hat als ein Wenigfahrer (z. B. mit 10.000 Km im Jahr).

Wenn ich natürlich wegen Jobwechsel o.ä. im Vorraus weiß das sich die Km verdoppeln, sei das wieder was anderes.

Durch meine Masterarbeit, das Ende von Studium und erst mal viel Zeit im HomeOffice (für meinen neuen Arbeitgeber), bin ich sehr viel weniger mit dem Auto unterwegs gewesen als all die Jahre davor.

komischer Versicherung.
a) haben meine Versicherungen, außer zum Vertragsbeginn, noch nie nachgefragt wie der Aktuelle Km-Stand sei.
b) haben meine Versicherungen immer den differenzbetrag fürs restliche jahr erstett, wenn ich zwischendrinnen die Fahrleistung reduziert habe.

Bisher haben auch alle meine Versicherungen nur bei Vertragsabschluss nachgefragt!
Aber es geht mir darum, dass ich mir vorstellen könnte, dass wenn ich plötzlich 50% weniger Km-Jahresfahrleistung versichere, die Versicherung eventuell doch mal nachfragen könnte!

Außerdem habe ich mal bei der Versicherung telefonisch nachgefragt (jetzt ohne meine Versicherungsnummer anzugeben) und die haben ganz klr nein gesagt (also Sie haben Rückzahlungen ausgeschlossen).

Zu b) Wie habe die denn Kenntnis erlangt von Deinen reduzierten Fahrleistungen, wenn Du nie einen km-Zwischenstand angeben musstest? (siehe a))

Noch Weiß die Versicherung es ja auch nicht.

PS: Und wenn ich jetzt mal spontan ans Nordkapp fahren würde, würde ich auch auf die 18.000 Km innerhalb des Versicherungsjahres kommen ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin
...Was ist wenn man nun im Versicherungsjahr "2" auf nur auf maximal 9.000 Km Versichert und die Versicherung fragt nach dem Kilometerstand (welchen man mit 118.000 Km angibt, der aber "in echt" 111.000 Km ist)...
...bei unrichtigen Angaben, Vertragsstrafen geben kann...
Was wäre, wenn du das praktisch so machen würdest und dann im 2. Versicherungsjahr bei Kilometerstand 115000 einen versicherungsrelevanten Unfall hast und die Versicherung Kilometerstand 118000 am Anfang des aktuellen Vertragsjahres notiert hat?
Die Vertragsstrafe würde wahrscheinlich ein relativ kleines Übel darstellen. Das könnte auch zwischen "ist der Versicherung egal" (sehr unwahrscheinlich) bis hin zur Leistungsverweigerung (bzw. nachträglicher Rückforderung der gezahlten Schadensausgleiche) mit möglicherweise gleichzeitiger Schadensersatzforderung seitens der Versicherung für die Kosten der Sachbearbeitung des gemeldeten Schadens und schlimmstenfalls auch noch mit einer Anzeige wegen Versicherungsbetrug enden.
Das wäre ein ziemlich hohes Risiko für ein paar gesparte Euros bei der Versicherungsprämie.
 
Moin
Was wäre, wenn du das praktisch so machen würdest und dann im 2. Versicherungsjahr bei Kilometerstand 115000 einen versicherungsrelevanten Unfall hast und die Versicherung Kilometerstand 118000 am Anfang des aktuellen Vertragsjahres notiert hat?
Die Vertragsstrafe würde wahrscheinlich ein relativ kleines Übel darstellen. Das könnte auch zwischen "ist der Versicherung egal" (sehr unwahrscheinlich) bis hin zur Leistungsverweigerung (bzw. nachträglicher Rückforderung der gezahlten Schadensausgleiche) mit möglicherweise gleichzeitiger Schadensersatzforderung seitens der Versicherung für die Kosten der Sachbearbeitung des gemeldeten Schadens und schlimmstenfalls auch noch mit einer Anzeige wegen Versicherungsbetrug enden.
Das wäre ein ziemlich hohes Risiko für ein paar gesparte Euros bei der Versicherungsprämie.

Ich werde wahrscheinlich einfach mich auf weniger KM-Versichern und hoffen das die Versicherung nicht nachfragt.
Wo keine falschen Angaben gemacht wurden, können auch keine Vertragsstrafen oder Regressansprüche kommen!
 
Hat eigentlich irgendjemand all die Grausamkeiten, die hier den Versicherungen unterstellt werden erlebt ?


Ja. ich arbeite bei/für eine Versicherung und bei uns ist es tatsächlich so, dass nacherhoben werden und eine Vertragsstrafe erhoben werden KANN wenn die Angaben nicht zutreffend waren. Ich schreibe bewusst nicht falsch, denn es kann sich ja immer was ändern. Neuer Job mit weiterem Arbeitsweg. Krankheitsfall in der Familie und deshalb zusätzliche Fahrten oder halt einfach eine große Reise mehr.
Ob dann nacherhoben wird oder nur für die Zukunft angepasst liegt auch im Ermessen des Kollen, der die Umstände durchaus mit berücksichtigt.
Ob eine Erstattung bei weniger Kilometer erfolgt, kann ich im Moment gar nicht sagen.

Wenn bewusst falsche Angaben gemacht wurden, dann wird der vertragliche Spielraum sicherlich eher ausgeschöpft. Es soll Menschen geben, die geben 6.000 Kilometer an und wenn nach drei Jahren, beim Leasingende die Windschutzscheibe fällig ist, dann stehen 120.000 auf der Uhr.
Findet doch wohl jeder richtig, dass da eher nicht kulant reagiert wird. Es ist nämlich nicht das Geld der Versicherung, dass da vorenthalten wird sondern unser Geld. Wenn jeder richtige Angaben machen würde, dann wären die Prämien niedriger. So zahlen halt die Ehrlichen für die Betrüger mit.

Wenn der Themenstarter seine Fragen und damit die Wahrheit nicht öffentlich gemacht hätte, dann hätte er ja auch durchaus angeben können bei der Kilometerangabe muss er sich wohl vertan haben. :-))
Einem bislang unbescholtenem Kunden wird das vermutlich jeder glauben.

@ Minimax: Auf welcher Rechtsgrundlage soll den Schadenersatz gefordert werden ? Ich bin kein Jurist und lerne gerne dazu.
 
...@ Minimax: Auf welcher Rechtsgrundlage soll den Schadenersatz gefordert werden ? Ich bin kein Jurist...
Unter der Sachbearbeitung würde ich auch die Beauftragung von externen Sachverständigen verstehen.
Bin auch kein Jurist, habe jedoch mal in den weiten des Internet gelesen, das die Kosten für Sachverständige bzw. Sachverständigengutachten in Falle des erwiesenen Versicherungsbetruges (Betrug nach § 263 StGB) vom Versicherungsnehmer unter Umständen erstattet werden müssen, ggf. auch mit Gerichtsbeschluss. Die Bearbeitungskosten des Sachbearbeiters bei der Versicherung fallen sicherlich nicht darunter.
Da ich es aber rechtlich nicht einwandfrei belegen könnte, habe ich hauptsächlich im Konjunktiv 2 und dazu noch
...möglicherweise...
geschrieben.

Wie kreativ einige Versicherungen bzw. deren Mitarbeiter sein können, wenn es um die Minderung von Kosten für eigene Unternehmen geht, sollte dir als Branchenkenner bekannt sein. Selbst wenn sie nicht immer mit ihren Vorstellungen (bei Gericht) durchkommen, reicht es doch in jedem Fall aus, beim Versicherungsnehmer die Hürden bis zum Abschluss des Verfahrens hoch zu legen und für einigen Aufwand zu sorgen.
Mit dieser Aussage meine ich ausdrücklich weder dich noch speziell das Unternehmen, für das du arbeitest.
 
Monty Burns;39002 Zu b) Wie habe die denn Kenntnis erlangt von Deinen reduzierten Fahrleistungen schrieb:
Hi,

ich muss selber Aktiv werden und mitteilen, dass ich nur soundsoviel fahre und nicjt soviel wie im Vertrag angegeben.

Viele Grüße, Alex
 
Fahre seit vielen Jahren viel weniger als angegeben... nehme das als Anregung mal nachzufragen, ob die mir was erstatten, oder bereits irgendwas verrechnet haben - wahrscheinlich krieg ich ein paar Euro, wenn ich lieb frage. Beim Mopped will übrigens bei mir keiner Kilometerangaben... ich glaub die Versicherer wissen genau, dass die Wenigfahrer das größere Risiko darstellen. Da zahlen die routinierten Vielfahrer für die Wenigfahrer mit. Wenn Rabatt für Wenigfahrer bei Zweirädern eingeführt wird, werden noch mehr Nixkönner auf zwei Rädern aus den Höhlen kriechen und die Evolution des Menschen geht in eine neue Ära.
Bei mir in der Region sind schon die Wenigautofahrer (mit Recht!) in Verruf, die man an ihrem Carsharingmobil erkennt. Die Wissen oft offenkundig nicht wo sie sind, oder wo sie hin wollen... bei Überlandfahrten meist die leichtesten Opfer - innerstädtisch unkalkulierbares Risiko auf Rädern.
 
Hatte mir im Februar einen neuen Octavia gekauft und auf 12000 km versichert. Im März fragte die Versicherung den Kilometerstand nach, da waren schon 3500 auf der Uhr. Hab jetzt 15000 drauf, liegt also im Rahmen.
Dieses Jahr wird weniger, fahre im Sommer nicht mit dem Auto in Urlaub sondern mit der CBF, Frauchen hinten drauf. Italien Rundreise mit fast 3 Wochen, Verona - Pisa - Rom - Florenz - Venedig. Mal sehen, wie viel der Skoda dieses Jahr schafft, vielleicht frage ich dann im November mal nach einer geringeren Versicherung....
 
Um noch mal auf die Eingangsfrage, mit den 100000, 110000, 118000 , 127000km zurück zu kommen, also, meine Verischerung hat bei meinem Wagen jetzt nach sieben Jahren nicht ein einziges Mal nach dem Km stand gefragt. Das gleiche beim Wagen der Frau, nach fünf Jahren, keine Nachfrage nach den vereinbarten Km . Somit ist es also bei uns egal ob wir in einem Jahr mehr und im anderen Jahr mal weniger fahren. Mal abwarten , wenn ein Wagen verkauft wird, ob dann ggf. mal gefragt wird.
 
Also ich habe jetzt mal für das kommende Versicherungsjahr einen Onlinevergleich gemacht und um es vorweg zu nehmen: Ja es gibt einen Unterschied und nein dieser ist nicht besonders groß :narr:

Zwischen 18.000 Km und 9.000 Km auf FS12 liegt (je nach Traif und Versicherung) ein Unterschied von 37,60 € bis 61,74€, da ich einen recht guten / umfangreichen Tarif habe, denke ich das meine Ersparnis so um die 60€ liegen würde bzw. mein aktueller Verlusst gegenüber der Versicherung.

Es geht mir einfach nur ums Prinzip, ich bin ein ehrlicher Mensch und nehme die Vertragsbedingungen ernst und melde eigentlich alles meiner Versicherung, nur erwarte ich von meinen Vertragspartnern im Grunde genommen exakt das gleiche verhalten bzw. entgegenkommen.
Es ist in meinen Augen unfair zu sagen "Fährst du mehr, zahlst du auch mehr. Aber fährst du weniger freut es uns und du hast davon nichts".

Versicherungen können echte "Arschgeigen" sein, dazu zwei Beispiele:

1) als ich 2014 vom "Arbeitnehmer" zum "Student" wurde, bei exakt gleichbleibenden Fahrzeug und Bedingungen, musste ich ca. 80€ nachzahlen "Weil Studenten statistisch mehr Unfälle haben als Arbeitnehmer".

2) Hier in der Umgebung gab es vor ein paar Jahren mal einen Dachstuhlbrand in einem Mehrfamilienhaus. Die Hausratsversicherung hat einen ihrer "speziellen" Mitarbeiter geschickt (wahrscheinlich aus der internen Abteilung "Schadensabwendung"), der hat im ERDGESCHOSS in einer WOHNUNG eine "nicht CE-Zertifizierte Verlängerungssteckdose" (so eine 3-er Steckdose halt) gefunden, daraufhin wurde der gesamte Schaden von der Versicherung abgelehnt!

So Ihr dürft euch jetzt euren Teil dazu denken!


PS: Es gibt natürlich auch gute Versicherungen, ich bin z.B. ein Fan der TK-Krankenversicherung.
Weil die bei mir nicht nur alles immer bezahlen und niemals ablehnen, sondern auch weil diese vom Unternehmensmodell nicht Gewinn orientiert arbeiten (jeden Cent den Sie am Ende des Jahres an "Gewinn" haben, müssen sie Abführen, im Gegensatz zu diversen anderen Krankenkassen mit Gewinn orientierten Geschäftsmodell).
 
2) Hier in der Umgebung gab es vor ein paar Jahren mal einen Dachstuhlbrand in einem Mehrfamilienhaus. Die Hausratsversicherung hat einen ihrer "speziellen" Mitarbeiter geschickt (wahrscheinlich aus der internen Abteilung "Schadensabwendung"), der hat im ERDGESCHOSS in einer WOHNUNG eine "nicht CE-Zertifizierte Verlängerungssteckdose" (so eine 3-er Steckdose halt) gefunden, daraufhin wurde der gesamte Schaden von der Versicherung abgelehnt!

So Ihr dürft euch jetzt euren Teil dazu denken!

Wenn Du das sagst wirds wohl so gewesen sein. Wobei ein Aussenstehender selten alle Informationen hat.
Wenn allerdings kein Einziger der Betroffenen dagegen vorgegangen ist, dann denke ich mir in der Tat meinen Teil.
 
Da müsste ja erst mal bewiesen werden das eine nicht CE-Steckleiste im Erdgeschoss ursächlich für den Brand im Dachgeschoß war. :wirr2:
 
Da müsste ja erst mal bewiesen werden das eine nicht CE-Steckleiste im Erdgeschoss ursächlich für den Brand im Dachgeschoß war. :wirr2:

Nö muss nicht, es muss nur in den Vertragsbedingungen stehen, dass dies ein Ausschlussgrund ist, egal wo sich so ein Teil befindet!

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Wäre ich ein Gebäudeversicherung, würde ich in meinen Verträgen darauf bestehen "das jegliche Arbeiten an der Hauselektronik nachweislich durch Fachpersonal gesehen muss!" (und damit meine ich alles, vom Klingeldraht, über Lichtschalter, bis hin zum Starkstromanschluss).
Wenn dann das Haus mal, durch einen elektrotechnischen Brand abbrennt und man mir (der Versicherung) keine original Rechnung vorlegt werden kann (z.B. weil die seit 20 Jahren verloren ist oder mit verbrannt ist), dann lehne ich die Schadensregulierung auf Grundlage dieses Passus einfach ab.
So steigere ich so meinen Unternehmensgewinn und senke ganz legal meine Ausgaben. :lachen::lachen::lachen:

Aber ich bin (leider) zu gut für diese Welt bzw. für solch ein Vorgehen, weshalb ich das nicht umgesetzt habe und auch nicht umsetzen werde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um noch mal auf die Eingangsfrage, mit den 100000, 110000, 118000 , 127000km zurück zu kommen, also, meine Verischerung hat bei meinem Wagen jetzt nach sieben Jahren nicht ein einziges Mal nach dem Km stand gefragt. Das gleiche beim Wagen der Frau, nach fünf Jahren, keine Nachfrage nach den vereinbarten Km . Somit ist es also bei uns egal ob wir in einem Jahr mehr und im anderen Jahr mal weniger fahren. Mal abwarten , wenn ein Wagen verkauft wird, ob dann ggf. mal gefragt wird.

Sicher nicht. Den Kilometerstand bekommen die aber mit Sicherheit, wenn ein Schaden gemeldet wird. Beid er Abmeldung erlischt der Vertrag einfach
 
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