vom Gericht aufgestellter Leitsatz

heimchen64

Member
Hallöle,

soeben in meiner "Mittagspause" entdeckt:

Zitat OLG Brandenburg: "Bei einem Unfall ohne unmittelbare Kollision von Kfz erfolgt eine Zurechnung der Folgen zu einem Kfz durch psychisch vermittelte Kausalität anhand der Frage nach einer Beeinflussung des Geschehens."

Wunderbar, nich war
pc15.gif


Wer mir sagen kann, wer sich wann und warum nicht einigen konnte, erhält... (muß ich mir noch überlegen :mx35:)

Hi, hi, bin mal gespannt :001:

LG,

de Ralfi
 
Ja auch hier

muss man sich an gewisse Sicherheitsregeln halten.
Wer ist jetzt Schuld wenn zwei moppedfahrer Scheiße bauen.

Es geht um einen Sturz beim Sicherheits(t)raining.
einer war zu schnell und der andere ist zu dicht aufgefahren beide legen sich auf die Straße keiner trifft den anderen, wer hat Schuld?

Somit muss
"Bei einem Unfall ohne unmittelbare Kollision von Kfz erfolgt eine Zurechnung der Folgen zu einem Kfz durch psychisch vermittelte Kausalität anhand der Frage nach einer Beeinflussung des Geschehens." :wirr2:
bestimmt werden

Total gaga:narr:
 
Ach ja hier noch mal der ganze Text

(OLG BRANDENBURG vom 17.10.2013, Aktenzeichen: 12 U 55/13)
Bei einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer kam es auf dem Trainingsgelände zu zwei Stürzen von Teilnehmern. Erst stürzte ein Motorradfahrer in einer Kurve wegen überhöhter Geschwindigkeit, dann stürzte der hinterherfahrende Biker, weil er auf Grund eines nicht genügenden Abstands sein Motorrad nicht mehr vor dem verunfallten Bike sicher zum Stehen bringen konnte.
Der Fall landete letztlich vor Gericht, da die Beteiligten sich nicht auf eine Haftungsverteilung einigen konnten. In letzter Instanz hat dann das Oberlandesgericht entschieden und zu diesem Unfall folgende Leitsätze aufgestellt:
Bei einem Unfall ohne unmittelbare Kollision von Kfz erfolgt eine Zurechnung der Folgen zu einem Kfz durch psychisch vermittelte Kausalität anhand der Frage nach einer Beeinflussung des Geschehens.
Kommt es bei einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer auf nichtöffentlicher Strecke zu einem Sturz, weil der Vorausfahrende zu schnell in eine Kurve gefahren ist und der Nachfolgende nicht genügend Abstand gehalten hat, so ist eine Haftungsquote von 60:40 zum Nachteil des Vorausfahrenden angemessen.
Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sieht der Senat den überwiegenden Verschuldensvorwurf auf Seiten der Beklagten, denn letztlich hat der Beklagte die entscheidende Ursache für den Unfall gesetzt und durch seinen Sturz die Unfallgefahr für den Geschädigten wesentlich erhöht.
 
99 Gummipunkte und ein Quietscheentchen :025:.

Also auch beim Sicherheitstraining immer Vorsicht walten lassen :01 - grinsen:.

LG,

de Ralfi
 
Also auch beim Sicherheitstraining immer Vorsicht walten lassen :01 - grinsen:.
Nicht nur da!
Wenn einer blinkt und doch geradeaus fährt und du deine Kiste auf die Straße haust (ohne Kollision), dann ist der Falschblinker der kausale Verursacher des Geschehens.
Oder wenn jemand aus der Parklücke rückwärts fährt ohne auf den fliessenden Verkehr zu achten und du dich langlegst (ohne Kollision), dann ist das kausal genauso.
 
Mit sowas gehen die vor Gericht? Ich hätte aus dem Bauch heraus gesagt, jeder trägt seinen eigenen Schaden selbst. War ja kein öffentlicher Straßenverkehr sondern eine Trainingsveranstaltung.
 
Nicht nur da!
Wenn einer blinkt und doch geradeaus fährt und du deine Kiste auf die Straße haust (ohne Kollision), dann ist der Falschblinker der kausale Verursacher des Geschehens.
Oder wenn jemand aus der Parklücke rückwärts fährt ohne auf den fliessenden Verkehr zu achten und du dich langlegst (ohne Kollision), dann ist das kausal genauso.

Hi Jürgen,

deshalb das AUCH in dem Satz :zwinkern:.

Problem bei solchen Fällen ist die Beweislast, die dann beim Auffahrenden (auch ohne Kollision) liegt.

Dazu die Entscheidung das AG Hoyerswerda:

"Hat der Vorausfahrende den Unfall mitverursacht, kommt eine Schadensteilung in Betracht, eine fehlende Berührung der Fahrzeuge führt zu keiner anderen Beurteilung. Allerdings muss auch hier der Nachfolgende den Beweis erbringen, dass den Vorausfahrenden ein Mitverschulden trifft."


LG,

de Ralfi
 
Nicht nur da!
Wenn einer blinkt und doch geradeaus fährt und du deine Kiste auf die Straße haust (ohne Kollision), dann ist der Falschblinker der kausale Verursacher des Geschehens.
Oder wenn jemand aus der Parklücke rückwärts fährt ohne auf den fliessenden Verkehr zu achten und du dich langlegst (ohne Kollision), dann ist das kausal genauso.

Wenn Du jetzt keinen Zeugen hast, hast noch ein ganz anderes Problem........... :frech4:


Dann wird der kausale Verursacher des Geschehens behaupten er habe gar nicht geblinkt und dann steht Aussage gegen Aussage.
Was mach ma dann???? :mx11:
 
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