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Ab dem 28.4.2020 gilt die StVO-Verschlimmbesserung = durch Rettungsgasse fahren, gibt einen Monat Fahrverbot!
Gilt auch für uns
Andreas
...durch Rettungsgasse fahren, gibt einen Monat Fahrverbot!...
Gottlob kriegt die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer nicht hin, eine Rettungsgassse zu bilden - und dann kannn man da auch nicht durchfahren. Es handelt sich also um eine eher theoretische Betrachtung... korrekter formuliert: "Angenommen es gäbe eine Rettungsgasse, dann wäre die Strafe für das Befahren derselben ein einmonatiges Fahrverbot." - ist so ein bisschen wie "lebenslängliche Haftstrafe für das Erschießen eines Dinosauriers".
Es bleibt zu klären, ob eine Rettungsgasse dann als durchfahren gilt, wenn es nach Ansicht der Rechtsprechung angebracht gewesen wäre, eine Rettungsgasse zu bilden - und ob in diesem Fall dann womöglich alle Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse befahren, die sie nicht gebildet haben.
Diese Frage stellte ich mir auch schon...
Theoretisch ist die Rettungsgasse immer dann zu bilden wenn der Verkehr zu stocken beginnt....
Aber das Stocken beginnt ja für die Biker deutlich später...ich komm ja durch
Standspur ist ohne Fahrverbot! Ab dem 28.4.2020 gilt die StVO-Verschlimmbesserung = durch Rettungsgasse fahren, gibt einen Monat Fahrverbot!
Gilt auch für uns
LIGULIZUG
Andreas