und sie fahren doch noch ...

Jörg Lutz

Member
Hallo,

heute mit hajü eine schöne Eifelrunde gefahren. Traumhaftes Wetter auf z. T. kleinsten Nebenstrassen bei 0 Verkehr.

Foto gibts auch aber wie stellt man das hier ein ?
 
Stimmt, war ne super Tour.
Völlig entspannt, wenig Verkehr, und immer mit Abstand, auch bei den Pausen.

Und ein RiesenStau heute Morgen auf der A4 Richtung Köln-Süd, 2 Spuren LKWs standen, musste leider die Standspur nehmen, da war alles frei ;-), und bevor es jetzt wieder losgeht,
es hat Spass gemacht.
 
Danke an unser aller Andy!

Standspur ist ohne Fahrverbot! Ab dem 28.4.2020 gilt die StVO-Verschlimmbesserung = durch Rettungsgasse fahren, gibt einen Monat Fahrverbot!

Gilt auch für uns:wirr2::wirr2::wirr2:

LIGULIZUG

Andreas
 
...durch Rettungsgasse fahren, gibt einen Monat Fahrverbot!...

Gottlob kriegt die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer nicht hin, eine Rettungsgassse zu bilden - und dann kannn man da auch nicht durchfahren. Es handelt sich also um eine eher theoretische Betrachtung... korrekter formuliert: "Angenommen es gäbe eine Rettungsgasse, dann wäre die Strafe für das Befahren derselben ein einmonatiges Fahrverbot." - ist so ein bisschen wie "lebenslängliche Haftstrafe für das Erschießen eines Dinosauriers".

Es bleibt zu klären, ob eine Rettungsgasse dann als durchfahren gilt, wenn es nach Ansicht der Rechtsprechung angebracht gewesen wäre, eine Rettungsgasse zu bilden - und ob in diesem Fall dann womöglich alle Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse befahren, die sie nicht gebildet haben.
 
Gottlob kriegt die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer nicht hin, eine Rettungsgassse zu bilden - und dann kannn man da auch nicht durchfahren. Es handelt sich also um eine eher theoretische Betrachtung... korrekter formuliert: "Angenommen es gäbe eine Rettungsgasse, dann wäre die Strafe für das Befahren derselben ein einmonatiges Fahrverbot." - ist so ein bisschen wie "lebenslängliche Haftstrafe für das Erschießen eines Dinosauriers".

Es bleibt zu klären, ob eine Rettungsgasse dann als durchfahren gilt, wenn es nach Ansicht der Rechtsprechung angebracht gewesen wäre, eine Rettungsgasse zu bilden - und ob in diesem Fall dann womöglich alle Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse befahren, die sie nicht gebildet haben.

Diese Frage stellte ich mir auch schon...

Theoretisch ist die Rettungsgasse immer dann zu bilden wenn der Verkehr zu stocken beginnt....
Aber das Stocken beginnt ja für die Biker deutlich später...ich komm ja durch :001::mx21:
 
Diese Frage stellte ich mir auch schon...

Theoretisch ist die Rettungsgasse immer dann zu bilden wenn der Verkehr zu stocken beginnt....
Aber das Stocken beginnt ja für die Biker deutlich später...ich komm ja durch :001::mx21:

Ist aber häufig so, die Rettungsgasse wird nicht gebildet wie KiloZeBeF schon geschrieben hat und alle fahren bzw. schleichen schön auf ihrer Spur weiter. Und wenn keine Rettungsgasse gebildet wird fahre ich mit Warnblinkanlage langsam zwischen den Reihen durch. Wenn sich dann doch eine Gasse bildet, nehme ich halt die Standspur immerhin droht dann kein Fahrverbot.

Zitat KiloZeBeF:
Es bleibt zu klären, ob eine Rettungsgasse dann als durchfahren gilt, wenn es nach Ansicht der Rechtsprechung angebracht gewesen wäre, eine Rettungsgasse zu bilden - und ob in diesem Fall dann womöglich alle Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse befahren, die sie nicht gebildet haben.

Interessante Frage. Werden wohl letztlich die Gerichte klären müssen.
 
Standspur ist ohne Fahrverbot! Ab dem 28.4.2020 gilt die StVO-Verschlimmbesserung = durch Rettungsgasse fahren, gibt einen Monat Fahrverbot!

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LIGULIZUG

Andreas

Ich hatte ja gedacht das Corona hätte einmal den richtigen erwischt :boewu7: , aber nein Andy und Kim Jon Un sind immer noch da.

@ AO der Andy braucht ja noch Geld für die PKW - Maut und die holt er sich halt jetzt von uns
 
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