LED für meine Dicke?

Hallo, ich würde zu gerne meine H-7 Birnen gegen LED im Scheinwerfer austauschen, hat jemand eine Ahnung ob dies möglich wäre?
Zusätzlich suche ich gelbe LED als Blinker, dann könnte das Standlicht mit dem Blinker zusammen umbauen.

Über ein Paar Infos wäre ich Dankbar.

Gruß

Matthias
 
Möglich ist "ALLES"

Hallo Matthias,

möglich ist es. Schau mal bei LedPERF.com.
Leider fehlt die Zulassung für den deutschen Straßenverkehr.
Sollte man dich damit erwischen, ist das Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und das ist teuer.
Gruß
Wolfgang
 
Hallo, ich würde zu gerne meine H-7 Birnen gegen LED im Scheinwerfer austauschen, hat jemand eine Ahnung ob dies möglich wäre?
Soweit mir bekannt ist es möglich (es gibt LED-Leuchtmittel passend für H7-Sockel), aber wohl nicht erlaubt.
Abgesehen von der Betriebserlaubnis sind die Reflektoren in Deinen Scheinwerfern auf die H7-Leuchtmittel abgestimmt. Die LEDs die ich kenne strahlen ihr Licht ganz anders ab, also passen die Reflektoren nicht mehr.
An Deiner Stelle wäre ich mit solchen Änderungen (auch die gelben LED für die Blinker) sehr vorsichtig, und würde mich vorher bei Prüfstellen oder sonstwie wirklich fachkundigen Stellen schlau machen.

Gruß Achim
 
Bedenke bitte auch, dass es nur zu einem Unfall kommen muss, an dem du selber nicht Schuld bist (z. B. ein abiegender PKW nimmt dir die Vorfahrt).
Schon blöd wenn dann die gegnerische Versicherung nicht bezahlt, weil du "blendendes illegales Leuchtmittel" verwendet hast (kann ja auch eine Schutzbehauptung des Unfallgegners sein, was DU aber Beweisen musst :narr:).

Kurzum: Lass es lieber.
 
Ich habe es fast erwartet, dass diese Rechtsbelehrungen kommen. Ich habe beide Moppeds (Goldwing Doppelscheinwerfer H7 und Suzuki V-Strom Doppelscheinwerfer H4) auf LED umgerüstet. Vorm TÜV stecke ich kurz auf legale Lampen um und es hat sich. Ich bin noch nie deswegen abgelattet worden, und meine EX-Kollegen haben mich schon oft mit meinen "Christbäumen" gesehen. Und ich habe sogar immer noch meine beiden LED-Zusatz-TFL an den Moppeds an.

Wenn ein mir entgegenkommender Fahrezugführer trotz "angeblicher" behaupteter Blendung abbiegt, kriegt der erst richtig einen über den Sack, da wird doch nicht die Schuldfrage umgekehrt (Abbiegen bei unklarer Verkehrslage), sooo doof sind die Cops draussen im Dienst nun auch wieder nicht. Obwohl ich selbst jahrelang bei der Trachtengruppe bis zur Frühpensionierung gedient habe, geht mir meine eigene Erkennbarkeit = höhere eigene Sicherheit vor den bescheuertern Beleuchtungs-Vorschriften. Die Polente hat meine Christbäume bisher nie interessiert, ehr andersrum kamen die Kommentare an der Brocker Mühle von dem dort öfters rumstehenden Sheriff = "Datt iss mal nen gescheites Licht!". Sicher kann man immer an einen Korinthenkacker geraten, dann zahle ich halt.

Also von mir ne klare Empfehlung, es zu tun. Allerdings muss man Abends auf einer einsamen Strasse die Höhenverstellung händisch nach Gefühl vornehmen, da bei mir an beiden Moppeds nach dem Umrüsten die Reflektoren das Licht zu hoch abstrahlten. An einem HELLA-Lichtprüfer lässt sich nachgerüstetes LED nicht einstellen, da die Reflektoren nicht auf das Leuchtmittel abgestimmt sind und somit die Hell/Dunkelgrenze nicht in gleicher Höhe erzeugen, wie die Glühwendellampen. Ich habe mir die Leuchtweite an der Leitpfählen und der reflektierenden Mittellinie mit Serienleuchten gemerkt und bin später mit den LED da hin und habe sie ungefähr auf die gleiche Leuchtweite eingestellt, passt jetzt so. Bei Ebay werden massenhaft verwendbare H4/H7 LED (plug & play) aus Asien für kleines Geld im Angebot, max 30 Euro der Satz. Bei Canbus geht das einfache Tasuchen nicht, da muss man einen Vorwiderstand verwenden.

Bisken Ironie: Die ganz linientreuen braven Staatsbürger lassen solche illegalen Dinge natürlich sein, das will ich denen auch nicht ausreden, weil der Gesetzgeber ein solches Verhalten vorsieht. Und immer dran denken, nie über der erlaubten ausgeschilderten Geschwindigkeit fahren, das hat der Gesetzeger auch nicht vorgesehen :01 - grinsen:. Ich vergass, an der Wing fahre ich auch mit 2-Faden-Glühlampen als US-Runninglight, hat auch noch nie einen Cop interessiert.
 
@ Der_Ray

jeder Mensch trifft nach Abwägung der Vor- und Nachteile seine eigenen Entscheidungen. Ich habe kein Problem mit Deiner Entscheidung.

Unsachgemässe Elektroinstallationen sind seit je her als grob fahrlässig eingestuft worden, daher die allgemein gängige Ausstiegsklausel von Versicherungen, dann nicht zahlen zu müssen. Ein reiner Leuchtmitteltausch ist eine Ordnungswidrigkeit, kein exorbitantes Sicherheits- oder technisches Risiko und lässt sich m. E. nicht auf das von Dir angeführte Beispiel übertragen. Aber ich möchte niemanden in seiner Einstellung umpolen, jeder so, wie es ihm am sichersten erscheint.

Ich habe letzten Freitag eine neue Küche bekommen, die Küchenbauer haben sich geweigert, das Induktionskochfeld anzuschliessen (aus Haftungsgründen), da keiner der Beiden anerkannte Elektrofachkraft war. Da habe ich das dann als Autodidakt gemacht, gleichwohl man da nix falsch machen konnte (3 mal Phase, einmal Nulleiter und einmal Schutzleiter anklemmen, alles bestens am Kochfeld beschriftet). Die durften das vom Cheffe aus nicht, obwohl der Küchenmann das auch gekonnt hätte.

Auch meine Spültischarmatur und Syphon habe ich sebst angebaut, sie sagten, das wären Gewerke eines Klempners, dürfen wir auch nicht. Wir Deutschen regulieren uns eines Tages noch zu Tode und alle Schäflein lassen das ohne zu Mucken über sich ergehen.

Upps, warum hast Du jetzt Dein Vergleichbeispiel gelöscht....?
 
Auch meine Spültischarmatur und Syphon habe ich sebst angebaut, sie sagten, das wären Gewerke eines Klempners, dürfen wir auch nicht.

Mit dieser Aussage sind wir auch bei jeder Terrassenüberdachung bzw. Markise unterwegs gern unterwegs da es versicherungstechnisch nicht gestattet ist in andere Gewerke zu arbeiten.
Das wird sich aus Arbeitgebersicht auch nicht ändern denn wen würde der Kunde anrufen wenn der Syphon nun tropft: den Küchenbauer
wen wenn die Hauseigene Stromleitung die Leistung des Herdes nicht mehr schafft und hoffentlich nur die Sicherung fliegt: den Küchenbauer

Das sind einfach vermeidbare Reklamationen wenn man aus versicherungstechnischen Gründen, die Finger davon läßt.

Aber um wieder Richtung Thema zu kommen:

Matthias fragt "nur" ob eine LED Umrüstung möglich ist, nicht nach dem darf oder darf man nicht.
 
Naja, bei der Beantwortung so einer Frage gehört schon dazu, ob man es auch tatsächlich darf.

Grundsätzlich sehe ich persönlich solche Sachen auch eher locker und ernte hin und wieder Kopfschütteln von Bekannten für so manche Aktion.
Es wird gerne, oft und schnell behauptet, der Versicherungsschutz geht flöten.
Nur: so einfach ist das auch nicht. Da muss schon mächtig was vorliegen, damit die Versicherung mit diesem Argument kommen kann.

Beim Umbau auf LED stellt sich mir allerdings die Frage, ob das hinsichtlich unserer bekannten Lima-Problematik überhaupt sinnvoll ist. Die LEDs ziehen doch deutlich weniger Strom.
 
LED-Lampen

Danke für die Infos,
der Bastler meines Vertrauens hat auf legalem Weg auch nichts gefunden und mir lediglich die netten kleinen Blinker hinten angebracht. Auch das Standlicht als kleine Aufhellung im Straßenverkehr war so nicht möglich. Na ja, über den Winter kann ich mir noch Gedanken machen was möglich wäre.
Gute Fahrt die letzten Tage der Saison
Gruß
Matthias
 
Juristisch einwandfrei ist nur das möglich, was ein E-Prüfzeichen trägt, technisch ist alles möglich, halt nicht StVZO-konform. Bei mir blinzeln auch die T-10-Standlichter LED-weiss :01 - grinsen:.
 
Auch bei mir funzeln LED-Standlichter. Allein schon aus dem Grund, dass sie nicht ohne große Montagearbeiten zu wechseln sind. Bei der letzten HU wurden sie nicht angemeckert.

Ich finde es schon interressant, dass es mitlerweile Fahrzeuge gibt, bei denen der Austausch der Scheinwerfer- und /oder Standlichtlampen bald teurer ist als der Einbau eines neuen Scheinwerfers. Verkehrte Welt
 
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