Führerscheinerweiterung - B96 oder doch lieber BE?

Der_Ray

Member
Hallo zusammen,

ich würde gerne eine Führerscheinerweiterung für den Anhängerbetrieb machen und bin an euren Erfahrungen interessiert.

Grundsätzlich möchte ich privat später mal ab und zu einen gebremsten Anhänger für mein Motorrad und ggf. mal hier und da etwas transportieren (eventuelle so 1 - 3 mal im Jahr).
Caravan oder ähnliches besitze und Fahre ich nicht und größere Sachen lasse ich mir eh lieber direkt liefern.
Außerdem werde ich beruflich wohl kaum Fahrzeuge mit Anhänger führen (Schreibtischtäter, wenn es hochkommt ggf. mal einen Firmenwagen) und da ich in der Großstadt lebe muss ich auch keine Holzanhänger oder ähnlich schweres bewegen.

Deshalb stellt sich mir wirklich die frage, ob eine B96-Führerscheinerweiterung nicht schon für meine Zwecke ausreicht?


Freundliche Grüße
 
Seit wann gibt es zwei unterschiedliche Anhängerführerscheine?

Entweder du willst/brauchst BE oder halt nicht ;)
 
Seit wann gibt es zwei unterschiedliche Anhängerführerscheine?

Entweder du willst/brauchst BE oder halt nicht ;)

So einfach ist das leider nicht.

Folgendes gilt wenn du folgende Führerscheine / Führerschein Erweiterungen hast:

B - ungebremste / gebremste Anhänger mit <= 750KG Gewicht & PKW und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 3.500KG zulässiges Gesamtgewicht haben

B96 - ungebremste / gebremste Anhänger mit > 750KG & PKW und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 4.250KG zulässiges Gesamtgewicht haben

BE - ungebremste / gebremste Anhänger mit > 750KG & PKW und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr al 7.000KG zulässiges Gesamtgewicht haben

Danach kommt der „kleine“ LKW-Führerscheine (C1E).

Der Vorteil von der Führerscheinerweiterung B96 ist das dieser

- deutlich günstiger ist als der richtige BE-Führerschein (hier ca. 270€ statt 600+ Euro), weil es keine Prüfung gibt und deutlich weniger Praxisstunden
- er an einem Tag gemacht werden kann
- die Erweiterung nur noch in den bestehenden B-Führerschein eingetragen werden muss
 
Das stimmt so aber nicht.

Bei Klasse B gilt meines Wissens nach:
Anhänger bis 750 kg ODER
Anhänger mit zul. Gesamtgewicht < Leergewicht Zugfahrzeug und zul. Gesamtgewicht Hänger + zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug < 3,5t

Wenn du also ein Zugfahrzeug mit 1,5t Leergewicht und 2t zul. Gesamtgewicht hast, darfst du nen Hänger mit bis zu 1,5t zul. Gesamtgewicht ziehen.
Hab ich schon gemacht und war bei ner Kontrolle auch alles Tutti.
Einziger Vorteil des B96 ist, dass die Rechnerei wegfällt und du bis 4,25t gehen darfst.
 
Kleine Korrektur: Die Rechnerei mit Leergewicht gilt wohl schon länger nicht mehr. Einfach Summe zul. Gesamtgewicht Anhänger + Zugmaschine < 3,5t und gut ist. Was dieser 750kg Satz da immer soll hab ich noch nie kapiert weil dazwischen steht eindeutig ein oder. Die meisten (inkl. mir früher) hören halt bei dem Satz mit lesen auf. B96 bringt dir dann nur 4,25t also nochmal 750kg extra in Summe.

Siehe auf der offiziellen Seite des Bundes im Text der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" (FeV) §6: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
 
Hi,

hat sich bzgl. Leergwicht PKW <-> Zul. ges. Gew. Anhänger etwas geändert in den letzten 12 Jahren?
Ich war bisher immer überzeugt das ich mit unsererm Lastenanhänger illegal unterwegs wäre, weil mein PKW leer 1250 Kg wiegt und der Anhänger 1500 Kg wiegen darf.
Ist das nicht mehr so? Wäre ja mal logisch. Ich darf einen Wohnwagen, 7m lang, 2,55m breit ziehen (1300Kg), aber keinen leeren Lastenanhänger, 4m x 2m (1500Kg)

Viele Grüße, Alex
 
Hi,

hat sich bzgl. Leergwicht PKW <-> Zul. ges. Gew. Anhänger etwas geändert in den letzten 12 Jahren?
Ich war bisher immer überzeugt das ich mit unsererm Lastenanhänger illegal unterwegs wäre, weil mein PKW leer 1250 Kg wiegt und der Anhänger 1500 Kg wiegen darf.
Ist das nicht mehr so? Wäre ja mal logisch. Ich darf einen Wohnwagen, 7m lang, 2,55m breit ziehen (1300Kg), aber keinen leeren Lastenanhänger, 4m x 2m (1500Kg)

Viele Grüße, Alex

Ja ich war auch überrascht, dass da im Gesetz nichts steht. War mir bisher aber immer egal weil ich meistens einen Hänger für 3 Mopeds gemietet hatte. Der hat 1t zGgw und das Zugfahrzeug 1,2t Leergewicht. War alles kein Problem und völlig legal mit nur Klasse B.

Den Kommentar mit Klasse 3 kann man sich auch sparen. Damit ist natürlich mehr möglich aber du wirst Probleme haben ne heute Fahrschule zu finden in der du Klasse 3 machen kannst :zwinkern:
 
Mann kommt mit Motoradanhängern eigent lich nur an die Grenzen von B96 wenn die Geschlossen sind.

Für den Urlaub habe ich solche schon öfter gemietet weil ich so genug Platz für die Ausrüstung (Jacken, Hosen, Helme, Regenzeug etc.) hatte Das passt zumindest bei und nicht noch zum urlaubsgepäck in den Kofferraum.

Da fährt man dann einen Zwillingsachser mit 2,5 t (oder mehr) zulässigem Gesammtgewicht. Mit Klasse 3 kein Problem mit BE auch nicht. Mit B96 wird es fraglich.

Die frge ist ob man so etwas nutzen will oder ob man es nie Braucht.

Irgendwo müssen wir alten je auch mal einen Bonus haben.:frech4:
 
Kleiner zusätzlicher Hinweis zum Motorradtransport: Ein angemeldetes Motorrad auf einem Anhänger sollte extra versichert sein. Bei selbstverschuldeten Unfällen bleibt ihr sonst auf dem Schaden sitzen.

Bis ich das erfahren habe bin ich auch immer blauäugig mit den Moppeds Huckepack in Urlaub gefahren...

Gruß
Heiko-D
 
Kleiner zusätzlicher Hinweis zum Motorradtransport: Ein angemeldetes Motorrad auf einem Anhänger sollte extra versichert sein. Bei selbstverschuldeten Unfällen bleibt ihr sonst auf dem Schaden sitzen.

Bis ich das erfahren habe bin ich auch immer blauäugig mit den Moppeds Huckepack in Urlaub gefahren...

Gruß
Heiko-D

Wichtiger Tip ! Wußte ich auch nicht, Danke Heiko !!

Gruß Thomas
 
Mann kommt mit Motoradanhängern eigent lich nur an die Grenzen von B96 wenn die Geschlossen sind.

Für den Urlaub habe ich solche schon öfter gemietet weil ich so genug Platz für die Ausrüstung (Jacken, Hosen, Helme, Regenzeug etc.) hatte Das passt zumindest bei und nicht noch zum urlaubsgepäck in den Kofferraum.

Da fährt man dann einen Zwillingsachser mit 2,5 t (oder mehr) zulässigem Gesammtgewicht. Mit Klasse 3 kein Problem mit BE auch nicht. Mit B96 wird es fraglich.

Die frge ist ob man so etwas nutzen will oder ob man es nie Braucht.

Irgendwo müssen wir alten je auch mal einen Bonus haben.:frech4:

Die Frage ist doch eher ob man B96 überhaupt braucht. Mit offenem Anhänger kannst du auch mit nur B bis zu drei Motorräder problemlos transportieren. Bei nem "normalen" Auto hast du um die 2t zulässigem Gesamtgewicht was dann bis zu 1,5t Hänger erlaubt. Da geht schon einiges. Es sind nur immer alle wegen dieser dämlichen 750kg im Gesetzestext verwirrt und denken man darf nur 750kg Hänger fahren.
 
Ich würde wohl auch zum B96 tendieren wg des geringeren Aufwandes.

Nur wenn ich zb. einen Wohnwagen für 4 + Personen kaufen wollte würde es besser BE sein.
 
Ich würde wohl auch zum B96 tendieren wg des geringeren Aufwandes.

Nur wenn ich zb. einen Wohnwagen für 4 + Personen kaufen wollte würde es besser BE sein.

Ich glaub wir reden aneinander vorbei. Ich bin der Meinung wenn man B hat braucht man nur in seltensten Fällen einen B96 und wenn dann würde ich gleich nen BE machen.
Der Sprung von B nach B96 ist sehr klein. Der von B96 nach BE schon deutlich größer.

B: Fahrzeug plus Hänger max 3,5t zulässiges Gesamtgewicht
B96: Fahrzeug plus Hänger max 4,25t zulässiges Gesamtgewicht
BE: Fahrzeug und Hänger je 3,5t also bis 7t zulässiges Gesamtgewicht
 
Ne da sollte es keine Probleme geben auch nicht mit Klasse B. Jedenfalls wenn der Hänger nicht für 2 t zugelassen ist.

Mein Motoradtrailer ist ein wenig Breiter da müssen eine CBF1000 , eine CBR 650 und einer ER6F Reinpassen. Das sind ca. 700 kg. Plus Sänder plus gepäck plus Anhänger.

Das ist für die Zwillingsachser zwer auch nicht viel aber die haben halt ein zul. Gesammtgewicht von mehr als 2 t. Real wiegt das alle aber nur ca. 1300 - 1500 kg.

Ich weiss nur nicht ob das bei den freunden von der Strassenwacht zählt.

Der grösste Anhänger den ich damals am Golf IV angehängt hatte war ein KIpper mit 3,5 t. Das war auch halb beladen grenzwertig. ;)
 
So einfach ist das leider nicht.

B96 - ungebremste / gebremste Anhänger mit > 750KG & PKW und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 4.250KG zulässiges Gesamtgewicht haben

Das kannte ich bis gerade noch nicht, wieder etwas dazu gelernt, danke :Froehlich2:

Da sollte doch dann in Deinem Fall der B96 Zusatz vollkommen ausreichend sein :zwinkern:
 
Ich denke das bei mir, dann wohl mit B96-FS-Erweiterung, eher das Zugfahrzeug die Belastungsgrenze definiert. Bei meinem Kia Rio UB (86 PS), dürfen maximal 900 KG Anhängelast ran.
 
Zurück
Oben Unten